Teilnahmebedingungen des Programms KICKOMI Ambassadors

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Programm „KICKOMI Ambassadors“

Gültig ab 20. Oktober 2026

Kurz gesagt: Du erhältst höchstens ein PR-Paket pro Monat und veröffentlichst im Gegenzug innerhalb von 30 Tagen 2 kurze Videos (Reel oder TikTok) und 4–6 Storys, stets mit Kennzeichnung der Kooperation. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer 3-monatigen Probezeit und kann von jeder Seite beendet werden. Verbindlich ist der vollständige Text unten.

§1. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Botschafterprogramm der Marke Kickomi („Programm“).

2. Veranstalterin des Programms ist Katarzyna Lizurej, Einzelunternehmerin unter der Firma Katarzyna Lizurej, ul. Stanisławowska 47, 54-611 Wrocław, NIP 8993009475, REGON 540210848, E-Mail: contact@kickomi.com („Veranstalterin“).

3. Ziel des Programms ist die Bewerbung der Marke Kickomi und des Onlineshops kickomi.com durch authentische Inhalte in sozialen Medien.

4. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig und erfolgt auf Tauschbasis (Barter): Der Ambassador erhält Produkte als Gegenleistung für die Veröffentlichung von Werbeinhalten.

5. Die Teilnahme am Programm kommt zustande, sobald die Veranstalterin die Bewerbung annimmt und die sich bewerbende Person („Ambassador“) diese Bedingungen akzeptiert. Die Veranstalterin wählt die Ambassadors nach eigenem Ermessen aus und muss eine Ablehnung nicht begründen.

§2. Dauer der Zusammenarbeit

1. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Probezeit von 3 Monaten, gerechnet ab dem Tag des Versands des ersten PR-Pakets.

2. Nach der Probezeit kann die Veranstalterin eine Verlängerung der Zusammenarbeit zu gleichen oder geänderten Bedingungen anbieten oder von einer Verlängerung absehen.

3. Der Ambassador kann seine Teilnahme am Programm jederzeit durch Mitteilung per E-Mail an die Veranstalterin beenden. Hat er bereits ein PR-Paket erhalten, veröffentlicht er die für dieses Paket vorgesehenen Inhalte.

§3. Alter der Teilnehmenden

1. Am Programm können volljährige Personen teilnehmen.

2. Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können am Programm teilnehmen, nachdem sie der Veranstalterin die schriftliche Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten übermittelt haben (Anlage 1).

3. Personen unter 16 Jahren können nicht am Programm teilnehmen.

4. Die Veranstalterin kann vor dem Versand eines PR-Pakets eine Bestätigung des Alters oder der elterlichen Einwilligung verlangen. Liegt die erforderliche Einwilligung nicht vor, kann die Veranstalterin die Teilnahme am Programm verweigern oder die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden.

§4. PR-Pakete

1. Der Ambassador erhält höchstens ein PR-Paket pro Monat.

2. Den Inhalt des Pakets stellt die Veranstalterin individuell zusammen und berücksichtigt dabei u. a. Stil und Engagement des Ambassadors sowie die Qualität seiner bisherigen Inhalte. Die Veranstalterin garantiert keinen Mindestwert des Pakets.

3. Der Wert der Produkte bemisst sich nach dem Bruttoeinzelhandelspreis im Shop kickomi.com am Tag des Paketversands.

4. Das Eigentum an den Produkten geht mit der Zustellung auf den Ambassador über.

§5. Pflichten des Ambassadors

1. Als Gegenleistung für jedes PR-Paket veröffentlicht der Ambassador auf seinem Instagram- oder TikTok-Profil:

– innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Pakets: 1 kurzes Video (Reel oder TikTok) sowie 2–3 Storys, z. B. ein Unboxing,

– innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Pakets: ein weiteres kurzes Video sowie 2–3 Storys, z. B. Styling, Einrichtung, Alltagsnutzung der Produkte.

2. Die Beiträge sollen Produkte oder die Marke Kickomi zeigen, zur Ästhetik der Marke passen und zum Besuch des Shops kickomi.com anregen.

3. Erwünscht, aber nicht verpflichtend ist es, Kickomi-Produkte auf natürliche Weise auch in anderen Beiträgen zu zeigen.

§6. Kennzeichnung der Kooperation

1. Jeder Beitrag im Rahmen des Programms muss enthalten: eine Markierung des Kickomi-Profils (@kickomi_com oder ein anderes von der Veranstalterin angegebenes Profil), den von der Veranstalterin angegebenen Hashtag sowie eine eindeutige Kennzeichnung der Kooperation gemäß den Empfehlungen der UOKiK (polnisches Amt für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz), z. B. „Barter-Kooperation mit @kickomi_com“, „Werbung“ oder die Funktion der jeweiligen Plattform zur Kennzeichnung gesponserter Inhalte.

2. Das Verschleiern der Kooperation (Schleichwerbung) ist untersagt, einschließlich der Andeutung, die Produkte seien selbst gekauft worden.

§7. Verfügbarkeit der Beiträge

1. Videos und Posts bleiben mindestens 60 Tage ab Veröffentlichung öffentlich zugänglich.

2. Storys sind für die üblichen 24 Stunden verfügbar.

§8. Rechte an den Inhalten

1. Der Ambassador räumt der Veranstalterin eine unentgeltliche, nicht ausschließliche Lizenz ein, die veröffentlichten Inhalte auf den Social-Media-Profilen von Kickomi in Form des Teilens oder Repostens ohne Veränderung zu verbreiten.

2. Die Nutzung der Inhalte in bezahlter Werbung, auf der Website kickomi.com, in Druckmaterialien oder in veränderter Form bedarf einer gesonderten Zustimmung des Ambassadors.

3. Der Ambassador erklärt, dass er die Rechte an den veröffentlichten Inhalten besitzt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Bildnisrechte anderer Personen.

§9. Nichterfüllung der Pflichten

1. Veröffentlicht der Ambassador die für ein Paket vorgesehenen Inhalte nicht, erhält er kein weiteres Paket, und die Veranstalterin kann die Zusammenarbeit beenden.

2. Die Veranstalterin kann verlangen, dass Kooperationskennzeichnungen oder Inhalte, die nicht diesen Bedingungen entsprechen, korrigiert werden.

§10. Steuern

1. Im Rahmen des Programms erhaltene Produkte können steuerpflichtige Einkünfte des Ambassadors darstellen.

2. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, erstellt die Veranstalterin eine Steuerbescheinigung (z. B. PIT-11) und übermittelt sie dem Ambassador. Der Ambassador stellt hierfür die erforderlichen Daten zur Verfügung.

§11. Art der Zusammenarbeit

1. Die Teilnahme am Programm ist eine Barter-Kooperation auf Grundlage dieser Bedingungen (zivilrechtlicher Vertrag). Sie ist weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Auftrag gegen Geldvergütung.

2. Der Ambassador handelt selbstständig und muss kein Gewerbe betreiben.

§12. Beendigung der Zusammenarbeit durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann die Zusammenarbeit insbesondere beenden bei: Verstoß gegen diese Bedingungen, einschließlich der Regeln zur Kennzeichnung der Kooperation; Veröffentlichung rechtswidriger oder dem Image der Marke Kickomi schadender Inhalte; Inaktivität über 2 Monate.

§13. Personenbezogene Daten

1. Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Bewerbenden und Ambassadors ist die Veranstalterin.

2. Die in der Bewerbung angegebenen Daten (u. a. Vor- und Nachname, Kontaktdaten, Wohnort, Geburtsdatum, Social-Media-Profile sowie bei Minderjährigen die Kontaktdaten eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten) werden verarbeitet zur Prüfung der Bewerbung und Durchführung der Zusammenarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie zur etwaigen Abwehr von Ansprüchen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

3. Die Daten von Personen, deren Bewerbung nicht angenommen wurde, werden spätestens 6 Monate nach der Bewerbung gelöscht. Die Daten der Ambassadors werden für die Dauer der Zusammenarbeit und anschließend für die steuerrechtlich vorgeschriebene Frist sowie die Verjährungsfrist für Ansprüche gespeichert.

4. Weitere Informationen, u. a. zu den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung.

§14. Schlussbestimmungen

1. Die Veranstalterin kann diese Bedingungen aus wichtigem Grund (z. B. Gesetzesänderungen oder Änderungen der Programmregeln) ändern und informiert die Ambassadors darüber mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail. Ein Ambassador, der die Änderungen nicht akzeptiert, kann seine Teilnahme am Programm beenden.

2. Die Veranstalterin kann das Programm beenden und informiert die Ambassadors darüber per E-Mail.

3. Fragen und Anliegen zum Programm können an contact@kickomi.com gerichtet werden.

4. In nicht geregelten Angelegenheiten gilt polnisches Recht.

Anlage 1 – Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten

Gilt für Teilnehmende im Alter von 16–17 Jahren. Die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung bitte als Scan oder Foto an contact@kickomi.com senden.

Ich, der/die Unterzeichnende (Vor- und Nachname des Elternteils/Erziehungsberechtigten): ..................................................

Wohnanschrift: ..................................................

E-Mail: ..................................................

erkläre, dass ich Elternteil/Erziehungsberechtigte(r) bin von (Vor- und Nachname des/der Teilnehmenden): .................................................., Geburtsdatum: ....................,

und willige in seine/ihre Teilnahme am Programm „KICKOMI Ambassadors“ ein, das von Katarzyna Lizurej, ul. Stanisławowska 47, 54-611 Wrocław, NIP 8993009475, veranstaltet wird.

Ich erkläre, dass:

1. ich die Teilnahmebedingungen des Programms gelesen habe und ihre Bestimmungen akzeptiere;

2. ich einwillige, dass mein Kind im Rahmen des Programms Werbeinhalte in sozialen Medien veröffentlicht;

3. ich zur Kenntnis nehme, dass die personenbezogenen Daten meines Kindes und meine eigenen gemäß §13 der Bedingungen verarbeitet werden;

4. ich zur Kenntnis nehme, dass im Rahmen des Programms erhaltene Produkte steuerpflichtige Einkünfte darstellen können.

Datum: .................... Unterschrift des Elternteils/Erziehungsberechtigten: ....................